Vergütung

Vergütungssätze für Privatpatienten

Die folgenden Vergütungssätze gelten nur für Privatpatienten. Bei gesetzlich versicherten Patienten rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.


Vergütungssätze

Die Vertragsparteien vereinbaren die folgenden Vergütungssätze gemäß der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) mit einem Steigerungssatz von bis zu 2,0 der gemittelten Leistungsvergütung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Praxis weist ausdrücklich darauf hin, dass die vereinbarten Vergütungssätze höher sind als die aktuellen beihilfefähigen Höchstbeträge für eine ergotherapeutische/logopädische Behandlung und dass der/die Patient(in) keinen Anspruch auf vollständige Erstattung gegen die Beihilfestelle oder die private Krankenversicherung hat. Es ist der Praxis unbekannt, ob der/die Patient(in) einen Erstattungsanspruch aus einem Versicherungsvertrag hat und in welcher Höhe.

Logopädie

  • Befunderhebung bei Erstkontakt (inkl. Anamnese / Erstgespräch / Diagnostik / Behandlungsplanung) 240 €

  • Einzelbehandlung (Richtwert1 45 Minuten) 150 €

  • Hausbesuch 46 € 

  • Verordnungsbericht (Kurzempfehlung) 12€

Ergptherapie

  • Funktionsanalyse und Anamnese 85 €

  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (Richtwert1 45 Minuten) 150 €

  • Motorisch-funktionelle Behandlung (Richtwert1 30 Minuten) 110 €

  • Hirnleistungstraining (Richtwert1 30 Minuten) 110 €

  • Psychisch-funktionelle Behandlung (Richtwert1 60 Minuten) 190 €

  • Hausbesuch 55,00 € Zuhause 35,00 € im Heim


1 Richtwert im Sinne des Leistungsverzeichnisses ist die Zeitangabe zur regelmäßigen Dauer der jeweiligen Therapiemaßnahme (Regelbehandlungszeit). Er beinhaltet die Durchführung der Therapiemaßnahme einschließlich der Vor- und Nachbereitung.